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Herzlich Willkommen auf der Internetpräsentation des Kulturraumes Erzgebirge-
Mit diesen Seiten möchten wir Ihnen Informationen zu unserem Zweckverband und zu dessen Aufgaben.
Im Freistaat Sachsen wurde im Jahr 1994 das Gesetz über die Kulturräume (Sächsisches Kulturraumgesetz) erlassen, auf dessen Grundlage acht ländliche und drei urbane Kulturräume gebildet wurden.
Mit der Umsetzung des Kreisgebietsreformgesetzes im Freistaat Sachsen zum 1. August 2008 wurde auch das Kulturraumgesetz angepasst. Einige der ländlichen Kulturräume wurden zu größeren Einheiten zusammengeschlossen, so dass heute noch fünf ländliche und drei urbane Kulturräume im Freistaat existieren.
Wesentliche Aufgabe der Kulturräume ist die Förderung regional bedeutsamer kultureller Einrichtungen, Maßnahmen und Projekte auf der Grundlage des Sächsischen Kulturraumgesetzes.
So werden Träger kommunaler Kulturarbeit bei ihren Aufgaben von regionaler Bedeutung, insbesondere bei deren Finanzierung, unterstützt. Der Kulturraum reicht hierfür Zuwendungen auf der Grundlage des Sächsischen Kulturraumgesetzes und unter Anwendung seiner Förderrichtlinie und Förderschwerpunkte aus.
Mitglieder des Zweckverbandes Kulturraum Erzgebirge-
Geleitet wird dieser Verband vom Konventsvorsitzenden Herrn Landrat Frank Vogel, dem Landrat des Erzgebirgskreises.