Gesetzliche Grundlagen
Der Kulturraum Erzgebirge-Mittelsachsen ist ein Pflichtzweckverband nach dem Sächsischen Kulturraumgesetz (SächsKRG). Ihm gehören die Landkreise Erzgebirgskreis (Sitz Annaberg-Buchholz) und Mittelsachsen (Sitz Freiberg) an.
Geleitet wird er vom Konventsvorsitzenden, Herrn Frank Uhlig, Landrat des Erzgebirgskreises.