Kulturraum Erzgebirge-Mittelsachsen

Gesetzliche Grundlagen

Der Kulturraum Erzgebirge-Mittelsachsen ist ein Pflichtzweckverband nach dem Sächsischen Kulturraumgesetz (SächsKRG). Ihm gehören die Landkreise Erzgebirgskreis (Sitz Annaberg-Buchholz) und Mittelsachsen (Sitz Freiberg) an.

Geleitet wird er vom Konventsvorsitzenden, Herrn Frank Uhlig, Landrat des Erzgebirgskreises.