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Kulturraum Erzgebirge-Mittelsachsen

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Haushaltssatzung des Kulturraumes Erzgebirge-Mittelsachsen 2023

Gemäß § 76 Abs. 1 S. 3 SächsGemO ist der Entwurf der Haushaltssatzung des Kulturraumes Erzgebirge-Mittelsachsen an sieben Arbeitstagen öffentlich auszulegen oder elektronisch zur Verfügung zu stellen.

Der Entwurf kann in der Zeit vom 10.11.2022 bis zum 21.11.2022 im Kultursekretariat des Kulturraumes, Augustusburger Straße 10b, 09557 Flöha während der Geschäftszeiten oder auf der Internetseite des Kulturraumes eingesehen werden.

Veröffentlichung der 1. Nachtragssatzung 2022

Aufgrund von § 77 der Sächsischen Gemeindeordnung, in der jeweils geltenden Fassung, hat der Kulturkonvent in der Sitzung am 3. Juni 2022 die 1. Nachtragssatzung 2022 beschlossen.

Das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus bestätigte den Beschluss des Kulturraumes Erzgebirge-Mittelsachsen mit Bescheid vom 16. Juni 2022.

Nachtragssatzung einschl. Haushaltsplan liegen im Zeitraum vom 8. bis 18. Juli 2022 im Kultursekretariat des Kulturraumes Erzgebirge-Mittelsachsen, Am Mörbitzbach 10, 09557 Flöha zur kostenlosen Einsicht durch jedermann während der Sprechzeiten öffentlich aus.
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