Corona

Kulturraum Erzgebirge-Mittelsachsen

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Übersicht zu den aktuellen Corona-Bestimmungen für Kultureinrichtungen/-angeboten

Das Kultursekretariat hat seit dem 27.05.2021 bis August 2021 auf der Grundlage der jeweils geltenden Rechtsgrundlagen, insbesondere der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung, auf zentrale Themen und Fragen zur Öffnung von Kulturstätten und kulturellen Veranstaltungen Antworten zusammengestellt und fortgeschrieben. Dies erfolgte in enger Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt des Erzgebirgskreises und des Landkreises Mittelsachsen.

Da der Freistaat Sachsen nun selbst zur vereinfachten Darstellung der aktuellen Regelungen für diverse Bereiche eine Übersicht veröffentlicht hat, die zugleich alle Inzidenzeventualitäten inklusive entsprechender Maßgaben abbildet, möchten wir Sie bei aktuellen Fragen grundsätzlich auf die Website https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS_Ueberblick_aktuelle-Regelungen-Angebote-Einrichtungen_Corona-Schutz-Verordnung.pdf des Freistaates Sachsen verweisen.

Sollten dennoch Fragen offen bleiben, nehmen wir diese gerne zur zentralen Klärung mit den Gesundheitsämtern entgegen.

Ihr Kultursekretariat

Beschluss über die Verlängerung der Sonderregelungen zum Fördervollzug im Zusammenhang mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie für das Haushaltsjahr 2021 gefasst

Am 08.06.2020 wurde vom Kulturkonvent mit der Vorlage Nr. 198 ein Beschluss über Sonderregelungen zum Fördervollzug für das Haushaltsjahr 2020 im Zusammenhang mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie gefasst, der zunächst für das Haushaltsjahr 2020 gilt. Diese Vollzugsmaßnahmen brachten den geförderten Kultureinrichtungen und Projektträgern notwendige Erleichterungen und eine zusätzliche Unterstützung.

Mit der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 30. Oktober 2020 wurde die erneute Schließung von Kultureinrichtungen und Veranstaltungsverbote beschlossen, die aufgrund von bundesgesetzlichen Regelungen (sog. „Bundesnotbremse“) und der Infektionslage in beiden Mitgliedslandkreisen bis Mai 2021 andauerte.

Bei den Kultureinrichtungen sind damit wieder massive Einnahmeausfälle zu verzeichnen. So müssen gerade Kommunen, die im Freistaat Sachsen die Kulturpflege als Pflichtaufgabe zu erfüllen haben und bei den Corona-Sonderhilfe-Programmen des Bundes und des Landes oftmals herausgefallen sind, die Mehraufwendungen und Einnahmeverluste erneut selbst decken.

Ebenso liegen bereits Anfragen von Projektträgern wegen einer Verschiebung in das Folgejahr 2022 oder für eine inhaltliche Umwidmung ihrer bewilligten Maßnahme vor, da die beantragte Planung Corona bedingt nicht so umgesetzt werden kann.

Die Erforderlichkeit für eine Verlängerung der am 08.06.2020 beschlossenen Fördervollzugsmöglichkeiten für das Jahr 2021 ist somit begründet.

Aktualisierung der Abstimmung zu Öffnungsperspektiven für Kultureinrichtungen/-angebote in unserem Kulturraum Erzgebirge-Mittelsachsen

Das Kultursekretariat hat das veröffentlichte Abstimmungsergebnis vom 27.05.2021 auf der Grundlage der neuen Rechtsgrundlagen, die für den Zeitraum vom 14.06. bis 30.06.2021 gelten, in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt des Erzgebirgskreises und des Landkreises Mittelsachsen am 22.06.2021 aktualisiert und die Antworten auf zentrale Themen und Fragen von Kulturakteuren fortgeschrieben. Änderungen wurden rot markiert.

Ab dem 01.07.2021 soll die sog. „Sommer-Verordnung“ gelten, die Regelungen ab einer 7-Tage-Inzidenz von unter 10 enthalten soll. Nähere Informationen veröffentlichen wir nach zeitnaher, fachlicher Abstimmung.

Gerne nehmen wir Ihre Fragen entgegen.

Ihr Kultursekretariat

Aktualisierung der Abstimmung zu Öffnungsperspektiven für Kultureinrichtungen/-angebote in unserem Kulturraum Erzgebirge-Mittelsachsen

Das Kultursekretariat hat das veröffentlichte Abstimmungsergebnis vom 27.05.2021 auf der Grundlage der neuen Rechtsgrundlagen, die für den Zeitraum vom 14.06. bis 30.06.2021 gelten, in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt des Erzgebirgskreises am 16.06.2021 aktualisiert und die Antworten auf zentrale Themen und Fragen von Kulturakteuren fortgeschrieben. Änderungen wurden rot markiert.

Gerne nehmen wir Ihre Fragen entgegen.

Ihr Kultursekretariat

Aktuelles zum Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen

Liebe Kulturakteure,

das Bundeskabinett hat am 26. Mai 2021 die Einrichtung eines Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen mit einem Gesamtvolumen von 2,5 Milliarden Euro beschlossen. Mit dem Sonderfonds für Kulturveranstaltungen können Kulturveranstaltungen mit einer Wirtschaftlichkeitshilfe bzw. einer Ausfallabsicherung unterstützt werden.

Die Wirtschaftlichkeitshilfe (auch für öffentliche Antragsteller) soll dabei helfen, kleinere Veranstaltungen unter Corona-bedingten Einschränkungen wirtschaftlich realisierbar zu machen. Durch eine Bezuschussung der Einnahmen aus Ticketverkäufen werden so die wirtschaftlichen Risiken reduziert und die Planbarkeit und Durchführbarkeit von Veranstaltungen verbessert.
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