Übersicht zu den aktuellen Corona-Bestimmungen für Kultureinrichtungen/-angeboten
Das Kultursekretariat hat seit dem 27.05.2021 bis August 2021 auf der Grundlage der jeweils geltenden Rechtsgrundlagen, insbesondere der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung, auf zentrale Themen und Fragen zur Öffnung von Kulturstätten und kulturellen Veranstaltungen Antworten zusammengestellt und fortgeschrieben. Dies erfolgte in enger Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt des Erzgebirgskreises und des Landkreises Mittelsachsen.
Da der Freistaat Sachsen nun selbst zur vereinfachten Darstellung der aktuellen Regelungen für diverse Bereiche eine Übersicht veröffentlicht hat, die zugleich alle Inzidenzeventualitäten inklusive entsprechender Maßgaben abbildet, möchten wir Sie bei aktuellen Fragen grundsätzlich auf die Website https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS_Ueberblick_aktuelle-Regelungen-Angebote-Einrichtungen_Corona-Schutz-Verordnung.pdf des Freistaates Sachsen verweisen.
Sollten dennoch Fragen offen bleiben, nehmen wir diese gerne zur zentralen Klärung mit den Gesundheitsämtern entgegen.
Ihr Kultursekretariat
Da der Freistaat Sachsen nun selbst zur vereinfachten Darstellung der aktuellen Regelungen für diverse Bereiche eine Übersicht veröffentlicht hat, die zugleich alle Inzidenzeventualitäten inklusive entsprechender Maßgaben abbildet, möchten wir Sie bei aktuellen Fragen grundsätzlich auf die Website https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS_Ueberblick_aktuelle-Regelungen-Angebote-Einrichtungen_Corona-Schutz-Verordnung.pdf des Freistaates Sachsen verweisen.
Sollten dennoch Fragen offen bleiben, nehmen wir diese gerne zur zentralen Klärung mit den Gesundheitsämtern entgegen.
Ihr Kultursekretariat