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Kulturraum Erzgebirge-Mittelsachsen

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Öffentliche Auslegung des Entwurfs der Nachtragssatzung des Kulturraumes Erzgebirge-Mittelsachsen für das Haushaltsjahr 2023

Der Entwurf der Nachtragssatzung des Kulturraumes Erzgebirge-Mittelsachsen für das Haushaltsjahr 2023 liegt im Zeitraum vom 17. bis 26. Mai 2023 im Kultursekretariat, Augustusburger Straße 10 b, 09557 Flöha (Zimmer 104) öffentlich aus und kann während der Geschäftszeiten eingesehen werden.

Gemäß § 77 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit § 76 Absatz 1 Satz 4 der Sächsischen Gemeindeordnung, können Einwendungen von Einwohnern und Abgabepflichtigen bis zum Ablauf des 7. Juni 2023 beim Kultursekretariat erhoben werden.

Haushaltssatzung des Kulturraumes Erzgebirge-Mittelsachsen 2023

Gemäß § 76 Abs. 1 S. 3 SächsGemO ist der Entwurf der Haushaltssatzung des Kulturraumes Erzgebirge-Mittelsachsen an sieben Arbeitstagen öffentlich auszulegen oder elektronisch zur Verfügung zu stellen.

Der Entwurf kann in der Zeit vom 10.11.2022 bis zum 21.11.2022 im Kultursekretariat des Kulturraumes, Augustusburger Straße 10b, 09557 Flöha während der Geschäftszeiten oder auf der Internetseite des Kulturraumes eingesehen werden.
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