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Kulturraum Erzgebirge-Mittelsachsen beschließt eine Rekordsumme von 20,3 Mio. EUR an Zuschüssen für kulturelle Einrichtungen und Projekte im Jahr 2023

Kulturraum Erzgebirge-Mittelsachsen

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Kulturraum Erzgebirge-Mittelsachsen beschließt eine Rekordsumme von 20,3 Mio. EUR an Zuschüssen für kulturelle Einrichtungen und Projekte im Jahr 2023

Kulturraum
Veröffentlicht von Kultursekretariat in Medieninformation · 7 Dezember 2022
Tags: Kulturkonvent
Der Kulturkonvent des Kulturraumes Erzgebirge-Mittelsachsen kam zu seiner 32. Sitzung am 2. Dezember 2022 um 10 Uhr im Café des Eduard-von-Winterstein-Theaters in Annaberg-Buchholz zusammen.


v.l.: Frau Fuchs, Beiratsvorsitzende; Herr Landrat Neubauer, stellv. Konventsvorsitzender; Herr Landrat Anton, Konventsvorsitzender und Frau Dahms, Leiterin des Kultursekretariats (Foto: Kultursekretariat)

Landrat Rico Anton, seit dem 16.08.2022 neuer Verbandsvorsitzender, leitete seine erste öffentliche Konventssitzung mit insgesamt zehn geplanten Beschlüssen.

Die Hauptaufgabe des Kulturraumes Erzgebirge-Mittelsachsen ist die Unterstützung der Träger kommunaler Kulturarbeit von regionaler Bedeutung, insbesondere bei deren Finanzierung.

Hierfür reicht der Zweckverband, bestehend aus den beiden Landkreisen Mittelsachsen und Erzgebirgskreis, Zuschüsse unter Anwendung seiner eigenen Förderrichtlinie auf der Grundlage des Sächsischen Kulturraumgesetzes aus.

Als Zielstellung ist der Erhalt eines vielseitigen und qualitativen Kulturangebotes im größten Kulturraum Sachsens definiert.

Mit einem beschlossenen Fördervolumen für laufende Zwecke von 20,26 Mio. EUR wird ein Rekordbetrag seit der Gründung des Zweckverbandes erreicht.

Mit diesem deutlichen Signal sollen die geförderten Träger von regional bedeutsamen Kultureinrichtungen und kulturellen Projekte trotz Kostensteigerungen zeitnah eine Planungs- und Finanzierungssicherheit für das kommende Jahr erhalten.

Gegenüber dem aktuellen Jahr stellt dies eine Erhöhung der laufenden Zuschüsse um rund 660.000 EUR dar.   

Dennoch konnte dem rund 3,9 Mio. EUR höherem Antragsvolumen aufgrund begrenzter Mittel für den erforderlichen Haushaltsausgleich nicht entsprochen werden.  

Die beiden Theater- und Orchestergesellschaften im Kulturraum erhalten mit rund 12,62 Mio. EUR den größten Anteil an der Förderung. Damit werden die Gesamtkosten beider Kultureinrichtungen von rund 23,2 Mio. EUR mitfinanziert, um allen Generationen ein hochwertiges und ganzjähriges Kulturangebot an Schauspiel, Musiktheater und Konzerten im Kulturraum anzubieten.

Die verbleibenden 7,64 Mio. EUR Fördermittel kommen weiteren 78 regional bedeutsamen Einrichtungen und 82 Maßnahmen in den anderen vertretenen Kultursparten wie Museen, Bibliotheken, Musik- oder Heimatpflege zu Gute (siehe Anlage 1).

Bei der Vergabe von Zuwendungen hat der Kulturraum auch Angebote der Kulturellen Bildung angemessen zu berücksichtigen.

Entsprechend dieses gesetzlichen Auftrages fließen zusätzliche 71.100 EUR in die Mitfinanzierung von drei Projekten Dritter.

Dabei erhält allein die Große Kreisstadt Annaberg-Buchholz für die 3. Auflage des Internationalen Märchenfilm-Festivals „fabulix“ mit integriertem Wissens- und Kreativwettbewerb für Kinder einen Zuschuss des Kulturraumes von 60.000 EUR.  

Auch für die kulturraumeigene Netzwerkstelle Kulturelle Bildung und ihr Mobilitätsprogramm „kulturpass´t!“ wurden Eigenmittel in Höhe von rund 44.000 EUR  beschlossen.

Die Netzwerkstelle informiert und berät Kultureinrichtungen beziehungsweise Künstlerinnen und Künstler zu allen Aspekten der Kulturellen Bildung und unterstützt organisatorisch und inhaltlich bei der Umsetzung von Kulturangeboten für Kinder und Jugendliche.

Alle drei Beschlüsse zur Kulturellen Bildung wurden unter den Vorbehalt gestellt, dass die beantragte Hauptfinanzierung pro Projekt vom Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus über die Richtlinie zur Förderung der Kulturellen Bildung gewährt wird.

Zudem wurden vom Kulturkonvent investive Zuschüsse von rund 494.000 EUR für 12 Bau- bzw. Ausstattungsvorhaben (siehe Anlage 2) beschlossen. Vorbehaltlich der entsprechenden Mittelbereitstellung durch den Freistaat Sachsen kann der beantragte Zuschussbedarf damit vollständig finanziert werden.

Mit rund 258.000 EUR an investiven Mitteln sollen im Erzgebirgskreis beispielsweise diverse Investitionen im Eduard-von-Winterstein-Theater in Annaberg-Buchholz, die Sanierung der Beleuchtung im Friedrichsaal des Kulturzentrums Erzhammer sowie ein Abschnitt des Einbaus der Lüftungsanlage im Jugend- und Kulturzentrum Alte Brauerei gefördert werden.

Im Landkreis Mittelsachsen wird mit einem Anteil von rund 236.000 EUR u.a. in die Fertigstellung der neuen Inspizientenanlage im Theater Döbeln, in die Beleuchtungsanlage in der Stadtbibliothek Hartha oder in das Orchestermobiliar für den Probensaal der JugendKunstSchule Frankenberg investiert.

Der Vorsitzende des Kulturkonventes, Landrat Rico Anton, dankte allen mitwirkenden Kultursachverständigen in den Facharbeitsgruppen und im Kulturbeirat für ihre ehrenamtliche Mitarbeit an allen förderrelevanten Beschlussvorlagen dieser Sitzung.

Als finanzielle Grundlage für die Umsetzung dieser Beschlüsse wurde die Haushaltssatzung des Kulturraumes Erzgebirge-Mittelsachsen für das Jahr 2023 beschlossen.

Die Beschlüsse im einzelnen:

Der Kulturkonvent des Kulturraumes Erzgebirge-Mittelsachsen beschließt, den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2021 gemäß der Anlage festzustellen.

Der Kulturkonvent des Kulturraumes Erzgebirge-Mittelsachsen beschließt, die laut Beschluss Nr. 283 festgelegte Befreiung von der Sitzgemeindebeteiligung für die regional bedeutsamen Kultureinrichtungen und -maßnahmen lt. Anlage für das Jahr 2023 zu verlängern.

Der Kulturkonvent des Kulturraumes Erzgebirge-Mittelsachsen beschließt die Vergabe der Fördermittel für laufende Zwecke im Haushaltsjahr 2023 gemäß der Anlage.

Der Kulturkonvent des Kulturraumes Erzgebirge-Mittelsachsen beschließt die Vergabe von investiven Mitteln nach § 6 Abs. 2 Buchst. b SächsKRG und investiven Verstärkungsmitteln des Freistaates Sachsen im Haushaltsjahr 2023 entsprechend der Anlage in Abhängigkeit der bereitgestellten, zweckgebundenen Haushaltsmittel durch das SMWK.

Der Kulturkonvent des Kulturraumes Erzgebirge- Mittelsachsen beschließt die Weiterführung der Netzwerkstelle für Kulturelle Bildung im Haushaltsjahr 2023, vorbehaltlich der Gewährung der beantragten Finanzierung gemäß der Förderrichtlinie (FRL) Kulturelle Bildung des Freistaates Sachsen vom 19. Juli 2022 lt. Anlage.
Der Kulturraum stellt dafür Eigenmittel in Höhe von 16.325 EUR zur Finanzierung des Projektes zur Verfügung. Dazu wird der Honorarvertrag bis zum 31.12.2023 verlängert und in Ziffer III die Erstattung von Fahrtkosten oder einer Wegstreckenentschädigung bei Benutzung des Privatfahrzeuges für Reisen inner- und außerhalb des Kulturraumes Erzgebirge-Mittelsachsen nach dem SächsRKG vereinbart, welche zur Ausübung ihrer vertraglichen Leistung unbedingt erforderlich sind.

Der Kulturkonvent des Kulturraumes Erzgebirge-Mittelsachsen beschließt die Weiterführung des Mobilitätsprogrammes kulturpass't im Haushaltsjahr 2023 vorbehaltlich der Gewährung der beantragten Finanzierung gemäß der Förderrichtlinie (FRL) Kulturelle Bildung des Freistaates Sachsen vom 19. Juli 2022 lt. Anlage.
Der Kulturraum stellt dafür 27.605,81 EUR an Eigenmitteln zur Finanzierung des Vorhabens zur Verfügung.

Der Kulturkonvent des Kulturraumes Erzgebirge­-Mittelsachsen beschließt die Mitfinanzierung der beantragten Projekte nach der FRL Kulturelle Bildung vom 19.07.2022 entsprechend der Anlage im Gesamtumfang von 71.105 EUR vorbehaltlich der Bewilligung der beantragten Finanzierung durch den Freistaat Sachsen (SMWK).

Der Kulturkonvent des Kulturraumes Erzgebirge­-Mittelsachsen beschließt, eine zentrale Software für die Fördermittelverwaltung mit Webportal und Buchungsschnittstelle zur IFR-Software einzuführen und dafür erforderliche Haushaltsmittel im Ergebnishaushalt im Jahr 2023 in Höhe von 33.000 EUR bereitzustellen und in den Folgejahren bis 2025 in Höhe von 10.000 EUR einzuplanen.

Der Kulturkonvent des Kulturraumes Erzgebirge- Mittelsachsen stimmt der Änderung der Erstattungsvereinbarung mit dem Erzgebirgskreis vom 25.06.2021 gemäß der Anlage 1 zu.

Der Kulturkonvent des Kulturraumes Erzgebirge-­Mittelsachsen stimmt dem Abschluss der neugefassten Erstattungsvereinbarung mit dem Erzgebirgskreis für eingesetzte Bedienstete des Landkreises beim Kulturraum gemäß der Anlage 2 zu.

Der Kulturkonvent des Kulturraumes Erzgebirge­-Mittelsachsen beschließt die Haushaltssatzung einschl. Haushaltsplan 2023 entsprechend der Anlage.



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