Anlage 6 der Allgemeinen Förderrichtlinie
Förderschwerpunkte/Fördervoraussetzungen Heimat- und Brauchtumspflege
Gefördert werden können Einrichtungen und Maßnahmen von Trägern, die sich mit dem Schutz, der Pflege, der Bewahrung sowie Weiterentwicklung kultureller Werte ihrer Heimat im Kulturraum Erzgebirge-Mittelsachsen beschäftigen und dabei unterschiedliche Ausdrucksformen für kulturelle Identität, Gemeinschaftsgefühl und Zusammenhalt anwenden.
Institutionelle Förderung
Gefördert werden können Einrichtungen, wenn sie alle folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Besetzung der Einrichtung mit mindestens 1,0 VZÄ an festangestelltem Fachpersonal 1), davon mindestens 0,75 VZÄ für die Leitung
- Vorhandensein eines rechtskonform bestätigten Einrichtungskonzeptes 2), das spätestens nach jeweils fünf Jahren aktualisiert werden sollte
- Unterbringung der Einrichtung in einem langfristig verfügbaren und geeigneten Gebäude (im Eigentum des Trägers oder per langfristigem Pacht- oder Mietvertrag)
- regelmäßige Angebote zur Vermittlung und/oder auch zur Erforschung regionalgeprägter Erscheinungsformen der materiellen, geistigen und sozialen Volks- / Alltagskultur in der Kulturraumregion (z.B. durch Ausstellungen, Führungen, Kurse, kulturelle Veranstaltungen, Publikationen)
- Durchführung von mindestens einem regelmäßig stattfindenden Vermittlungsangebot für Kinder und Jugendliche
- Öffnungs- bzw. Geschäftszeiten einschließlich öffentlich zugänglicher Kulturangebote im Mindestumfang von durchschnittlich 25 Wochenstunden
- regelmäßige Öffentlichkeitsarbeit
- nachhaltige Kooperation/Vernetzung mit anderen Kulturakteuren im Kulturraum
Die Erfüllung der Voraussetzungen ist in einer Anlage zum Antrag nachzuweisen.
Projektförderung
Gefördert werden können Maßnahmen mit fachlich geeigneter Betreuung mit folgenden Inhalten:
- interaktive Formen oder Vermittlungsangebote regionalgeschichtlicher Kenntnisse zur Ausprägung von Heimatbewusstsein oder der Nachwuchsgewinnung
- heimatgeschichtliche Konferenzen und zentrale Weiterbildungsveranstaltungen (z.B. für Chronisten, Heimatforscher und -gruppen, Vereine, Forschungsgemeinschaften)
- Ausstellungen zu heimatgeschichtlich relevanten Themen mit regionalem Bezug
- Projekte zur Aufarbeitung oder Vermittlung regionalsprachlicher Dialekte/Mundarten, die der Präsentation der regionalen Identität im Kulturraum und darüber hinaus dienen sollen
Fußnoten:
- 1) mindestens Fachschulabschluss bzw. eine abgeschlossene berufsbegleitende Weiterbildung entsprechend der inhaltlichen Ausrichtung der Einrichtung
Bestandsschutz: Anerkennung als Fachpersonal bei mindestens fünfjähriger Berufserfahrung in dieser Tätigkeit in der Einrichtung bis Neubesetzung ↑
2) gilt bei erstmaliger Beantragung ab Antragsjahr 2024, für bereits geförderte Einrichtungen. Übergangsfrist für späteste Vorlage zum Antragsjahr 2025 ↑






