Anlage 1 der Förderrichtlinie des Kulturraumes Erzgebirge-Mittelsachsen
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Förderschwerpunkte / Fördervoraussetzungen Museen und Sammlungen
Gefördert werden können Einrichtungen, die der Definition eines Museums nach dem „Code of Ethics for Museums” des Internationalen Museumsrates (ICOM) entsprechen:
„Ein Museum ist eine gemeinnützige, auf Dauer angelegte, der Öffentlichkeit zugängliche Einrichtung im Dienste der Gesellschaft und ihrer Entwicklung, die zum Zwecke des Studiums, der Bildung und des Erlebens materielle und immaterielle Zeugnisse von Menschen und ihrer Umwelt beschafft, bewahrt, erforscht, bekannt macht und ausstellt.” 1)
Die Einrichtungen und Projektträger müssen in ihrer Arbeit die „Standards für Museen” 2) anerkennen und die „Qualitätskriterien für Museen: Bildungs- und Vermittlungsarbeit” 3) erfüllen.
Institutionelle Förderung
Institutionell gefördert werden können Einrichtungen, wenn sie alle folgenden Mindestvoraussetzungen erfüllen:
- hauptamtliche Besetzung mit mindestens 1,0 VZÄ an Fachpersonal mit entsprechender Hoch- oder Fachhochschulausbildung gemäß der inhaltlichen Ausrichtung des Museums 4), davon mindestens 0,75 VZÄ an Leitung
- Unterbringung des Museums in einem geeigneten und langfristig verfügbaren Gebäude
- qualitativ hochwertiger Sammlungsbestand von insgesamt regionaler Bedeutung
- Zusammensetzung des Sammlungsbestandes vorrangig aus originalen Objekten, die sich im Eigentum des Museums oder des Trägers befinden
- Vorhandensein einer qualifizierten Sammlungsdokumentation
- Vorliegen eines verbindlichen Leitbildes oder Museumskonzeptes
- Erweiterung des Bestandes entsprechend der Konzeption
- belegbare Durchführung von Maßnahmen zur Konservierung und Erhaltung des Museumsgutes
- Mindestöffnungszeit (einschließlich regelmäßiger, öffentlich zugänglicher Angebote) von 28 Stunden pro Woche
- Durchführung von mindestens zwei Sonderausstellungen pro Jahr
- Vorhalten von jährlich wechselnden museumspädagogischen Angeboten (Veranstaltung, Aktion, Publikation)
- Besuch von mindestens zwei fachlich orientierten Fortbildungsangeboten pro Jahr durch das o. g. Fachpersonal
Die Erfüllung dieser Mindestvoraussetzungen ist als Anlage zum Antrag nachzuweisen.
Projektförderung
Gefördert werden können fachwissenschaftlich betreute Maßnahmen mit folgenden Inhalten:
- regional bedeutsame museale Ausstellungsprojekte
- museumspädagogische Projekte