Anlage 2 der Förderrichtlinie des Kulturraumes Erzgebirge-Mittelsachsen - Kulturraum

Kulturraum Erzgebirge-Mittelsachsen

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Anlage 2 der Förderrichtlinie des Kulturraumes Erzgebirge-Mittelsachsen

Förderung > Anlagen

Förderschwerpunkte / Fördervoraussetzungen Kulturelle Begegnungszentren / Soziokultur


Ziel der Förderung kultureller Begegnungszenten und soziokultureller Maßnahmen ist es, mit den Mitteln der Kunst einen Beitrag zum Gemeinwohl zu leisten. Dazu zählen die Gewährleistung von Teilhabe an Kultur und Gesellschaft, die Stärkung der lokalen und regionalen Identität, die Weitergabe und Belebung des kulturellen Erbes, die Aktivierung der Bevölkerung für Formen des bürgerschaftlichen Engagements und für demokratische Grundwerte sowie die Förderung des künstlerischen Schaffens breiter Bevölkerungsschichten.

Institutionelle Förderung

Institutionell gefördert werden können Einrichtungen, wenn sie alle folgenden Mindestvoraussetzungen erfüllen:

  • in der Satzung bzw. dem vergleichbaren Organisationsstatut des Trägers ist der nicht kommerzielle Zweckbetrieb als Kultureinrichtung festgelegt, der sich in einer Konzeption bzw. einem Leitbild, einem Geschäftsverteilungsplan und dem Jahresprogramm widerspiegelt
  • Nachweis von mindestens einem Jahr kontinuierlicher, regional bedeutsamer, programmatischer Kulturarbeit und ordnungsgemäßer Betriebsführung der Einrichtung
  • Vorhandensein von geeigneten und festen Räumlichkeiten für den Einrichtungsbetrieb
  • regelmäßige, öffentliche Zugänglichkeit der Einrichtung von mindestens 30 Stunden pro Woche
  • Betreibung einer regelmäßigen, gezielten Öffentlichkeitsarbeit
  • professionelle, hauptamtliche Besetzung der Einrichtung mit mindestens 2,0 VZÄ, davon mindestens 1,0 VZÄ an Leitung mit entsprechender Hochschul- oder Fachhochschulausbildung 1) bzw. Erfahrung durch langjährige Tätigkeit im Kulturbereich 2)
  • Nachweis über den Besuch von mindestens einer fachgerechten Fortbildung durch die Leitung pro Jahr
  • konzeptionelle Einbindung und Aktivierung von ehrenamtlicher Arbeit
  • das Angebotsprofil zeichnet sich durch die Vielfalt der folgenden Arbeitsschwerpunkte aus:
- Ermöglichung offener Kommunikation und Begegnung sowie Beteiligung der Bürgerschaft
- Realisierung künstlerischen und kreativen Schaffens in verschiedenen Sparten und Formen, sowohl rezeptiv als auch partizipativ, professionell und durch Laien (etwa: Theater, Tanz, Film/Medien, Musik, Literatur, Malerei, Grafik, Bildhauerei, Handwerk, Fotografie etc.)
- Gemeinwesenarbeit (bedarfsorientierte und identitätsstiftende Programmatik)
- generationsübergreifende Arbeit
- Kinder- und Jugendarbeit
- Förderung Kultureller und Politischer Bildung sowie interkultureller Kompetenz
- starke Vernetzung mit verschiedenen Partnern in der Region (z. B. andere Vereine, Kultur- und Bildungseinrichtungen, Jugendclubs, Kirchen, Wohlfahrtseinrichtungen, Wirtschaftsunternehmen etc.)

Die Erfüllung der Mindestvoraussetzungen ist in einer Anlage zum Antrag nachzuweisen.

Projektförderung

Zudem können Maßnahmen als soziokulturelle Projekte gefördert werden, wenn sie alle folgenden Mindestvoraussetzungen erfüllen:

  • zeitlich und thematisch eingegrenztes Vorhaben mit schlüssiger Dramaturgie
  • Auseinandersetzung mit Gesellschaft, Kultur und Leben
  • klar formulierter, methodischer Beteiligungsansatz (Einbringen und Mitmachen der Menschen)
  • Anwendung von künstlerischen Formaten/Sparten bzw. Methoden der Kulturellen Bildung
  • Relevanz und Wirkung in das Gemeinwesen (Austausch, Botschaft)

Die Erfüllung der Mindestvoraussetzungen ist in einer Anlage zum Antrag nachzuweisen.
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