Anlage 3 der Förderrichtlinie des Kulturraumes Erzgebirge-Mittelsachsen - Kulturraum

Kulturraum Erzgebirge-Mittelsachsen

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Anlage 3 der Förderrichtlinie des Kulturraumes Erzgebirge-Mittelsachsen

Förderung > Anlagen

Förderschwerpunkte/Fördervoraussetzungen Darstellende Kunst einschließlich professioneller Theater


„Theater sind Erfahrungsräume der Demokratie. Mit ihren Vorstellungen fördern die Theater den respektvollen Diskurs innerhalb unserer politischen Kultur. Theaterkunst und Literatur haben die unersetzliche Funktion eines Wahrnehmungskorrektivs inne. Theater artikuliert sich neben einem Vorstellungs- und Konzertangebot in vielen Formaten." 1)

Gefördert werden können Einrichtungen professioneller Theater- und Orchesterorganisationen sowie Maßnahmen von freien Trägern, die durch ihr Wirken gemeinsam ein künstlerisch vielseitiges, anspruchsvolles und flächendeckendes Angebot im Bereich der Darstellenden Kunst für den Kulturraum Erzgebirge-Mittelsachsen schaffen.

Bei der Förderung werden insbesondere die Umsetzung des inhaltlichen Konzepts, die Akzeptanz und die Wirtschaftlichkeit der Einrichtungen berücksichtigt.

Institutionelle Förderung

Institutionell gefördert werden können nicht gewinnorientierte Theater- und Orchestereinrichtungen, wenn sie alle folgenden Mindestvoraussetzungen erfüllen:

  • professionelle Führung des Theaters und Leitung des künstlerischen Personals (Nachweis durch Stellenplan und Organigramm)
  • der Sitz und die festen Spielstätten der Einrichtung liegen im Kulturraum Erzgebirge-Mittelsachsen
  • Angebote werden überwiegend im und für den Kulturraum Erzgebirge-Mittelsachsen durchgeführt
  • regelmäßiger Spielbetrieb auf der Grundlage eines ganzjährigen Spielplans
  • Aufstellung/Fortschreibung eines nachhaltigen, zielgruppenorientierten Gesamtkonzeptes auf der Basis einer wirtschaftlichen Ressourcenverwendung
  • künstlerisch hochstehendes, reichhaltiges, vielseitiges, dauerhaftes und grundsätzlich alle Gruppen des Publikums im Kulturraum ansprechendes Theater- und/oder Konzertangebot mit ausreichender Produktions- und Spielfrequenz
  • intensiver Einsatz für die Kinder- und Jugendarbeit und die Kulturelle Bildung für alle Altersgruppen mit besonderer Ausrichtung auf die gemeinsame Gestaltung von künstlerischen Prozessen, die in einer globalen Welt um Toleranz und Offenheit werben
  • grundsätzliche öffentliche Akzeptanz, auch in der kritischen Auseinandersetzung gemeinsam mit dem Publikum über gesellschaftlich relevante Themen mit besonderer Beachtung der Lebenswirklichkeit im Kulturraum und der Stärkung der individuellen Verantwortung innerhalb der Zivilgesellschaft
  • Wirtschaftlichkeit der Betriebsführung und ausreichender Einsatz der Arbeitskraftressourcen des Ensembles
  • angemessene Beteiligung der Gesellschafter und Sitzgemeinden der Spielstätten an der Finanzierung der Gesamtausgaben der Einrichtung sowie an deren Entwicklung
  • Darlegung einer ordnungsgemäßen Wirtschaftsführung durch Vorlage von Jahresabschlüssen – bescheinigt durch Steuerberater bzw. geprüft durch Wirtschaftsprüfer
  • weit überwiegender Anteil der Eigeninszenierungen und Veranstaltungen in eigener Regie
  • Zusammenarbeit mit den anderen kulturellen Einrichtungen im Landkreis oder Kulturraum besonders mit der Kirchenmusik, den Schulen, theater- oder orchesterpädagogischen Initiativen und Projekten, den im Landkreis oder Kulturraum ansässigen Chören, Vereinen und Kulturgruppen

Die Erfüllung der Mindestvoraussetzungen ist in einer Anlage zum Antrag nachzuweisen.

Die Höhe des Förderanteils kann abweichend zum Förderhöchstsatz gemäß FRL KR ERZ-MS bis zu 65 v. H. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen.

Des Weiteren können Einrichtungen aus dem Bereich Darstellende Kunst institutionell gefördert werden, wenn sie alle folgenden Mindestvoraussetzungen erfüllen:

  • professionelle Besetzung der Einrichtung durch mindestens 1,0 VZÄ an hauptamtlicher Leitung und mindestens 1,5 VZÄ an künstlerischem Personal mit fachlicher Ausbildung bzw. Erfahrung durch langjährige Tätigkeit im Kulturbereich
  • künstlerisch anspruchsvolle Angebote werden überwiegend im und für den Kulturraum Erzgebirge-Mittelsachsen durchgeführt
  • regelmäßiger Spielbetrieb auf der Grundlage eines ganzjährigen Spielplans
  • überwiegender Anteil der Eigeninszenierungen und Veranstaltungen in eigener Regie
  • öffentliche Akzeptanz und Publikumszuspruch (gemessen am Auslastungsgrad der eigenen Spielstätte/Bühne und pro Aufführungsreihe/Inszenierung
  • angemessene Beteiligung des Rechtsträgers und der Sitzkommune an der Finanzierung der Gesamtausgaben der Einrichtung sowie an deren Entwicklung
  • regelmäßige und nachhaltige Kontaktpflege zu anderen Theatergruppen, z. B. Gastspielauftritte von und bei in- und ausländischen Amateur- und Profitheatergruppen, Ausrichtung eines Theaterfestivals sowie von Theaterferien mit internationaler Beteiligung
  • Zusammenarbeit mit den anderen kulturellen Einrichtungen im Landkreis oder im Kulturraum
  • Nachwuchsförderung und theaterpädagogische Anleitung durch die Zusammenarbeit mit Schulen, Kindereinrichtungen und anderen Kommunikationszentren der Region

Die Erfüllung der Mindestvoraussetzungen ist in einer Anlage zum Antrag nachzuweisen.

Projektförderung

Projektbezogen gefördert werden können Maßnahmen mit folgenden Inhalten:

  • regional bedeutsame Angebote von zeitgenössischem Theater und Erprobung neuer Ausdrucksformen
  • kinder- und jugendgemäße Angebote und kommunikative Formen, die im bildungspolitischen und kunstpädagogischen Interesse liegen und eine regionale Ausstrahlung besitzen
  • Projekte zur Förderung des regionalen künstlerischen Bühnennachwuchses
  • Projekte zur professionellen Betreuung der Laienkunst, Zusammenarbeit von professionellen Einrichtungen und freien Gruppen
  • thematisch beschriebene Veranstaltungsreihen und regional bedeutsame Festivals der Berufs- und Laienkunst
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