Anlage 7 der Förderrichtlinie des Kulturraumes Erzgebirge-Mittelsachsen
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Förderschwerpunkte/Fördervoraussetzungen Bildende und Angewandte Kunst
Gefördert werden können Einrichtungen und Maßnahmen von Trägern, die durch ihre Arbeit Werke der Bildenden und Angewandten Kunst der Bevölkerung zugänglich machen, zur Auseinandersetzung mit Bildender und Angewandter Kunst anregen sowie Präsentationsmöglichkeiten für Künstlerinnen, Künstler und Künstlergruppen aus der Region schaffen.
Bei Ausstellungen sind angemessene Künstlerhonorare in Anlehnung an die Richtlinie zur Ausstellungsvergütung für Bildende Künstler in Sachsen1) zu zahlen – bei Einzelausstellungen mindestens 100 EUR, bei Gruppen mit drei oder mehr Teilnehmern mindestens 50 EUR pro Teilnehmer.
Institutionelle Förderung
Gefördert werden können nichtgewinnorientierte Einrichtungen, wenn sie alle folgenden Mindestvoraussetzungen erfüllen:
- die Einrichtung wird von einer mindestens 0,5 VZÄ bzw. im vergleichbaren Umfang in Form eines Werkvertrages angestellten, hauptamtlichen Leitung professionell geführt
- sie ist mindestens 20 Wochenstunden geöffnet
- sie verfügt über ein ausgewiesenes kunstwissenschaftliches Profil
- es liegt ein Jahresprogramm vor und es werden regelmäßig eigene Kunstausstellungen konzipiert und durchgeführt, wobei der Schwerpunkt der Ausstellungstätigkeit auf der Präsentation von Werken von Künstler*innen und Gestalter*innen der Region liegen muss
- sie realisiert regelmäßig kunstpädagogische Angebote
Die Erfüllung der Mindestvoraussetzungen ist in einer Anlage zum Antrag nachzuweisen.
Projektförderung
Gefördert werden können Maßnahmen mit folgenden Inhalten:
- Kunstausstellungen, Workshops, Symposien, Wettbewerbe unter Beteiligung von Künstlerinnen und Künstler sowie Gestalterinnen und Gestalter, auch kontinuierliche Jahresprogramme
- Kataloge zur Würdigung und Förderung regional bedeutender, aktiver Künstlerinnen und Künstler sowie Gestalterinnen und Gestalter
- im Rahmen eines besonderen Anlasses (z.B. Jubiläum) und
- unter Beachtung der gestalterischen und konzeptionellen Qualität des Kataloges
Die regionale Bedeutung ist nachzuweisen (künstlerischer Lebenslauf).
Eine vom Kulturraum geförderte Publikation muss mindestens 5 Jahre zurückliegen. - Projekte zur Nachlasspflege von regional bedeutsamen Künstlern unter professioneller Begleitung (z.B. Sichtung, Lagerung, Erstellung und Publikation eines Werkverzeichnisses/Kataloges)
- Kinder- und Jugendkunstprojekte unter professioneller künstlerischer Anleitung
Die Höhe des Förderanteils für Projekte kann abweichend zu dem in der FRL KR ERZ-MS festgelegten Förderhöchstsatz bis zu 65 v.H. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen.
1) https://www.lbk-sachsen.de/files/downloads/pdf/richtlinie_ausstellungsverguetung.pdf