Statut für den Literaturwettbewerb Kammweg des Kulturraumes Erzgebirge-Mittelsachsen
Präambel
Der Literaturwettbewerb Kammweg entstand 2003 mit dem Ansinnen der regionalen Literaturförderung. Er wurde durch den ehemaligen Kulturraum Erzgebirge initiiert und ging 2008 in die Verantwortlichkeit des Kulturraumes Erzgebirge-Mittelsachsen über.
Der Literaturwettbewerb Kammweg ist kein statischer Wettbewerb. Inhaltliche Veränderungen und Anpassungen, die sich aus den Erfahrungen der Durchführungen ergeben und dem Preis in seiner Weiterentwicklung dienen, können jederzeit vorgenommen werden.
Das nachfolgende Statut regelt das Verfahren für die Durchführung des Wettbewerbes.
§ 1 Gegenstand des Literaturwettbewerbes
Der Kulturraum Erzgebirge-Mittelsachsen stiftet im Rahmen seines Literaturwettbewerbes Kammweg einen Literaturförderpreis für unveröffentlichte Werke im Wechsel der Genres Kurzgeschichten und Lyrik.
Der Preis dient der Förderung und dem Bekanntwerden von Autorinnen und Autoren – vorrangig aus dem Kulturraum Erzgebirge-Mittelsachsen – sowie der informativen Angebotserweiterung von Literatur mit regionalem Bezug für die Bibliotheken im Erzgebirgskreis und in Mittelsachsen.
Mit dem Literaturförderpreis sollen Autorinnen und Autoren gewürdigt werden, die im Kulturraum Erzgebirge-Mittelsachsen leben, geboren sind sowie all jene, die nachweislich mit dieser Kulturregion familiär oder regional verbunden sind.
§ 2 Teilnahme und Dotierung
Für die Teilnahme am Wettbewerb um den Literaturförderpreis bewerben sich Autorinnen und Autoren ab einem Mindestalter von 18 Jahren selbst.
Jede Bewerberin und jeder Bewerber darf nur einen unveröffentlichten Wettbewerbsbeitrag pro Ausschreibung einreichen. Der Umfang des Wettbewerbsbeitrages wird in der jeweiligen Ausschreibung konkretisiert.
Bei der Preisvergabe wird zwischen Haupt- und Anerkennungspreisträgern unterschieden.
Die Anzahl der Preisträger sowie die Höhe der Preisgelder bzw. Wert der Sachpreise werden entsprechend der Qualität der Einreichungen variabel vergeben. Das einzelne Preisgeld kann bis zu 500 EUR betragen.
Die Vergabe eines Sonderpreises für Mundart ist möglich.
Zusätzlich zu den genannten Preisträgern erhalten weitere förderwürdige Autorinnen und Autoren die Möglichkeit, an einer kostenlosen Textwerkstatt teilzunehmen.
Die Textwerkstatt wird vom Kulturraum Erzgebirge-Mittelsachsen mit dem Ziel einer individuellen Förderung und kreativen Vermittlung von Schreibhandwerk für die Autorinnen und Autoren durchgeführt.
Die Preisvergabe untergliedert sich wie folgt:
- Hauptpreisträger:
- Preisgeld im Wert bis zu 500 EUR
- kostenlose Teilnahme an einer mehrtägigen Textwerkstatt
- ggf. Anerkennungspreisträger:
- Büchergutschein im Wert bis zu 100 EUR
- kostenlose Teilnahme an einer mehrtägigen Textwerkstatt
- Textwerkstattgewinner:
- kostenlose Teilnahme an einer mehrtägigen Textwerkstatt
Die Auswahl der Preisträger erfolgt durch die Fachjury.
Die Preisträger erfahren eine weitere Würdigung durch die Möglichkeit einer öffentlichen Lesung in einer Kultureinrichtung im Kulturraum.
Als Dokumentation der prämierten Werke erfolgt die Herstellung einer
Kammweg-Broschüre, die unentgeltlich nicht nur den Preisträgern, sondern auch öffentlichen Bibliotheken im Kulturraum zur Verfügung gestellt wird.
§ 3 Vergabeturnus
Der Literaturförderpreis Kammweg wird in folgendem Turnus vergeben:
- Jahr Kurzgeschichten
- Jahr Lyrik
- Jahr Pause
§ 4 Besetzung und Aufgaben der Jury
Die Jury besteht aus maximal fünf externen Sachverständigen aus dem Bereich der Literatur.
Die Sachverständigen müssen nicht im Kulturraum Erzgebirge-Mittelsachsen verortet sein. Wesentlich für den Sachverstand sind der qualitative Umgang und das fachspezifische Wissen um Wort, Sprache und literarische Ausdrucksformen.
Die Sachverständigen werden vom Kulturbeirat auf Vorschlag des Kultursekretariats als Jurymitglied für einen begrenzten Zeitraum von drei Jahren (entsprechend des Vergabeturnus) bestellt. Eine Wiederwahl ist möglich.
Die Jurymitglieder wählen aus ihrer Mitte den Vorsitz, der die Jurysitzungen leitet sowie den Literaturwettbewerb als fachlicher Berater begleitet.
Die Mitglieder der Jury entscheiden über thematische Vorgaben bei den Ausschreibungen zum Literaturförderpreis.
Sie können Vorschläge an den Kulturbeirat zu zeitgemäßen, inhaltlichen Veränderungen des Wettbewerbs einbringen.
Die gewählten Sachverständigen dürfen sich und ihre Angehörigen 1) in Ausübung ihrer Jurytätigkeit und zwei Jahre danach selbst nicht vorschlagen oder mit einem Beitrag am Wettbewerb teilnehmen.
Sie erfüllen ihre Aufgabe unparteiisch und sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
§ 5 Vergabeverfahren
Der Wettbewerb wird öffentlich ab Januar des Vorjahres des Wettbewerbsjahres ausgeschrieben.
Die Bekanntgabe der öffentlichen Ausschreibung wird durch das Kultursekretariat vorgenommen, ebenso die Registrierung der Eingänge der Wettbewerbsbeiträge.
Die Bewerber und Bewerberinnen erhalten eine schriftliche Eingangsbestätigung, in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Ende der Wettbewerbsfrist.
Die Einsendungen werden den Jurymitgliedern nach Abschluss der Bewerbungsfrist anonym zugesandt.
Der Jury wird ein entsprechend ausreichender Zeitraum (mindestens zwei Monate) zur Beurteilung der Einsendungen eingeräumt.
Die Sitzung der Jury zur Vergabeentscheidung wird durch das Kultursekretariat organisiert und protokollarisch dokumentiert. Sie wird nichtöffentlich unter Leitung des Juryvorsitzes durchgeführt.
Die Juryentscheidung zur Preisvergabe ist endgültig und erfolgt durch Mehrheitsbeschluss der Mitglieder. Das Kultursekretariat ist in beratender Funktion zur Sitzung anwesend.
Der Kulturbeirat und der Kulturkonvent werden über die Entscheidung der Jury informiert.
Die Preisträger werden auf der Homepage des Kulturraumes Erzgebirge-Mittelsachsen veröffentlicht.
§ 6 Verleihung
Die Preisvergabe findet nach der Entscheidung der Fachjury in Form einer öffentlichen Lesung statt.
Das Preisgeld wird den Preisträgern nach der Entscheidung zeitnah durch das Kultursekretariat unbar ausgezahlt.
§ 7 Inkrafttreten
Das Statut tritt am Tag nach der Beschlussfassung durch den Kulturkonvent in Kraft und findet erstmalig mit der Kammweg–Ausschreibung für das Wettbewerbsjahr 2020 Anwendung.
Flöha, den 24. Mai 2019
M. Damm
Vorsitzender des Kulturkonventes
Landrat des Landkreises Mittelsachsen