Konvent

Der Kulturraum Erzgebirge‑Mittelsachsen verfügt über verschiedene Organe, die gemeinsam für die strategische Ausrichtung, Entscheidungsfindung und Umsetzung der Aufgaben im Bereich der Kulturförderung verantwortlich sind.

Kulturkonvent - Zentrales Beschlussorgan des Kulturraumes

Der Kulturkonvent ist das oberste Beschlussorgan des Kulturraumes Erzgebirge‑Mittelsachsen.

Aufgaben des Kulturkonvents:

  • Beschluss über die kulturpolitischen Leitlinien und Förderschwerpunkte
  • Entscheidung über den Haushalt des Kulturraumes
  • Beschlussfassung über Förderrichtlinien
  • Wahl der Mitglieder des Kulturbeirates

Der Vorsitzende des Kulturkonvents

Herr Sven Krüger
Landrat Landkreis Mittelsachsen

Zusammensetzung:

Stimmberechtigte Mitglieder des Kulturraumes Erzgebirge-Mittelsachsen

Herr Sven Krüger, Landrat Landkreis Mittelsachsen

Herr Rico Anton, Landrat Erzgebirgskreis

Mitglieder des Kulturkonventes mit beratender Stimme

Herr Joachim Rudler, Kreisrat Erzgebirgskreis (CDU)

Herr Toni Geisler, Kreisrat Erzgebirgskreis (AfD)

Herr Michael Albrecht, Kreisrat Landkreis Mittelsachsen (CDU)

Herr Dr. Jörg Bretschneider, Kreisrat Landkreis Mittelsachsen (AfD)

Herr Steffen Kindt, Vorsitzender des Kulturbeirates

Sitzungstermine: (Seite in erstellung)



Geschäftsstelle des Kulturraumes

Koordination und Umsetzung

Die Geschäftsstelle des Kulturraumes ist für die laufenden Verwaltungs‑ und Koordinationsaufgaben zuständig.

Aufgaben der Geschäftsstelle:

  • Organisation der Sitzungen von Kulturkonvent und Kulturbeirat
  • Bearbeitung von Förderanträgen
  • Auszahlung und Abrechnung von Fördermitteln
  • Information und Beratung von Antragstellerinnen und Antragstellern

Die Organe des Kulturraumes arbeiten in klarer Aufgabenverteilung zusammen:
Der Kulturkonvent trifft die verbindlichen Entscheidungen, der Kulturbeirat berät fachlich, die Geschäftsstelle setzt die Beschlüsse um.