Der Kulturraum Erzgebirge‑Mittelsachsen verfügt über verschiedene Organe, die gemeinsam für die strategische Ausrichtung, Entscheidungsfindung und Umsetzung der Aufgaben im Bereich der Kulturförderung verantwortlich sind.
Kulturkonvent - Zentrales Beschlussorgan des Kulturraumes
Der Kulturkonvent ist das oberste Beschlussorgan des Kulturraumes Erzgebirge‑Mittelsachsen.
Aufgaben des Kulturkonvents:
- Beschluss über die kulturpolitischen Leitlinien und Förderschwerpunkte
- Entscheidung über den Haushalt des Kulturraumes
- Beschlussfassung über Förderrichtlinien
- Wahl der Mitglieder des Kulturbeirates
Der Vorsitzende des Kulturkonvents
Herr Sven Krüger
Landrat Landkreis Mittelsachsen
Zusammensetzung:
Stimmberechtigte Mitglieder des Kulturraumes Erzgebirge-Mittelsachsen
Herr Sven Krüger, Landrat Landkreis Mittelsachsen
Herr Rico Anton, Landrat Erzgebirgskreis
Mitglieder des Kulturkonventes mit beratender Stimme
Herr Joachim Rudler, Kreisrat Erzgebirgskreis (CDU)
Herr Toni Geisler, Kreisrat Erzgebirgskreis (AfD)
Herr Michael Albrecht, Kreisrat Landkreis Mittelsachsen (CDU)
Herr Dr. Jörg Bretschneider, Kreisrat Landkreis Mittelsachsen (AfD)
Herr Steffen Kindt, Vorsitzender des Kulturbeirates
Sitzungstermine: (Seite in erstellung)
Geschäftsstelle des Kulturraumes
Koordination und Umsetzung
Die Geschäftsstelle des Kulturraumes ist für die laufenden Verwaltungs‑ und Koordinationsaufgaben zuständig.
Aufgaben der Geschäftsstelle:
- Organisation der Sitzungen von Kulturkonvent und Kulturbeirat
- Bearbeitung von Förderanträgen
- Auszahlung und Abrechnung von Fördermitteln
- Information und Beratung von Antragstellerinnen und Antragstellern
Die Organe des Kulturraumes arbeiten in klarer Aufgabenverteilung zusammen:
Der Kulturkonvent trifft die verbindlichen Entscheidungen, der Kulturbeirat berät fachlich, die Geschäftsstelle setzt die Beschlüsse um.










