Flöha, 26. Juni 2026 – Der Kulturkonvent des Kulturraumes Erzgebirge-Mittelsachsen hat in seiner 38. Sitzung im Landratsamt Mittelsachsen zentrale kulturpolitische und finanzielle Entscheidungen für die Region getroffen. Im Mittelpunkt standen die Weiterentwicklung der Förderinstrumente, notwendige Anpassungen aufgrund der aktuellen Haushaltslage sowie strategische Weichenstellungen für die kulturelle Infrastruktur in den ländlichen Räumen.

Ein bedeutender Schwerpunkt der Sitzung lag auf der umfangreichen Neufassung der Allgemeinen Förderrichtlinie des Kulturraumes. Ziel dieser grundlegenden Überarbeitung ist es, Verfahren zu vereinfachen, Bürokratie abzubauen und insbesondere kleineren kulturellen Einrichtungen in den ländlichen Räumen bessere Zugänge zu Fördermitteln zu ermöglichen. So werden Anforderungen und Förderkriterien zukünftig klarer definiert, um mehr Transparenz und Rechtssicherheit zu schaffen.

Zudem werden die bestehenden kulturpolitischen Leitlinien des Kulturraumes in der aktuellen Fassung bis 2028 verlängert. Deren grundlegende Überarbeitung wird ab dem kommenden Jahr Aufgabe des Kultursekretariats und der Gremien sein, um aktuelle Entwicklungen – unter anderem aus dem landesweiten Strategieprozess „Kulturland Sachsen 2030“ – besser einbeziehen zu können.

Wegen zu geringer Nachfrage wird die Förderung von Kleinprojekten der Kulturellen Bildung im Jahr 2027 ausgesetzt. Die freiwerdenden Mittel sollen künftig verstärkt in das überaus erfolgreiche Mobilitätsprogramm kulturpass’t! fließen, welches Kindern und Jugendlichen den Zugang zu kulturellen Bildungsangeboten erleichtert. Das Programm wird zudem weiterentwickelt und künftig auch Angebote für den frühkindlichen Bereich beinhalten. Damit sollen bereits Kinder im Vorschulalter stärker an kulturelle Bildung herangeführt werden.

Der Kulturkonvent befasste sich zudem mit zahlreichen weiteren Themen, so beispielsweise mit der Nachtragshaushaltssatzung des Kulturraumes für 2026, der Neufassung des Statuts zum langjährig bewährten und beliebten Kammweg-Literaturwettbewerb oder auch den Herausforderungen im Umgang mit der im Haushaltsjahr deutlich hinter den Erwartungen zurückgebliebenen Landeszuweisung im Bereich der investiven Kulturförderung.

Mit den gefassten Beschlüssen reagiert der Kulturraum Erzgebirge-Mittelsachsen auf veränderte finanzielle Rahmenbedingungen und setzt gleichzeitig Impulse für eine zukunftsorientierte Kulturpolitik. Besonders im Fokus stehen dabei der Ausbau Kultureller Bildung, die Stärkung der ländlichen Räume sowie die Vereinfachung von Förderverfahren.

Der Zweckverband Kulturraum Erzgebirge-Mittelsachsen wurde am 1. August 2008 auf Grundlage des Sächsischen Kulturraumgesetzes durch den Zusammenschluss der ehemaligen Kulturräume Erzgebirge und Mittelsachsen entstanden. Die zentrale Aufgabe des Kulturraumes ist die Unterstützung der Träger kommunaler Kulturarbeit von regionaler Bedeutung. Der Zweckverband hat seinen Sitz in Flöha und übernimmt eine verbindende Rolle zwischen den Landkreisen Erzgebirgskreis und Mittelsachsen.

38. Sitzung Kulturkonvent – Der Vorsitz führt die Sitzung von der Tafelspitze aus.

Foto: Kulturraum Erzgebirge-Mittelsachsen

Von rechts nach links: Christian Scheller (Kultursekretär), Sven Krüger (Vorsitzender des Kulturkonvents / Landrat des Landkreises Mittelsachsen), Frank Reißmann (Stellvertreter des Landrates des Erzgebirgskreises, Beigeordneter und Leiter der Abteilung Soziales, Jugend und Gesundheit) sowie Steffen Kindt (Vorsitzender des Kulturbeirats).