Allgemeine Förderrichtlinie des Kulturraumes Erzgebirge-Mittelsachsen

(FRL KR ERZ-MS)

Allgemeine Förderrichtlinie vom 26.06.2026

Die Allgemeine Förderrichtlinie bildet die Grundlage für die Förderung von Einrichtungen und Projekten im Kulturraum Erzgebirge-Mittelsachsen. Sie enthält wichtige Informationen zu Fördervoraussetzungen, Antragsverfahren und Entscheidungskriterien.

Bitte informieren Sie sich vor der Antragstellung ĂĽber die geltenden Bestimmungen.

Die vollständige Richtlinie können Sie hier herunterladen:

 

  Allgemeine Förderrichtlinie (PDF) 

Spartenspezifik:

Anlage 1 – Museen und Sammlungen (PDF)

Anlage 2 – Kulturelle Begnungszentren / Soziokultur (PDF)

Anlage 3 – Darstellende Kunst einschlieĂźlich professioneller Theater- und Orchestereinrichtungen (PDF)

Anlage 4 – Musikpflege / Musikschulen / Kirchenmusik (PDF)

Anlage 5 – Bibliotheken / Literatur (PDF) und zugehörige Handreichung (PDF)

Anlage 6 – Heimat und Brauchtumspflege (PDF)

Anlage 7 – Bildende und Angewandte Kunst (PDF)

Anlage 8 – Weitere Einrichtungen und Projekte / Projekte der Kulturellen Bildung (PDF)