Allgemeine Förderrichtlinie des Kulturraumes Erzgebirge-Mittelsachsen
(FRL KR ERZ-MS)
Allgemeine Förderrichtlinie vom 26.06.2026
Die Allgemeine Förderrichtlinie bildet die Grundlage für die Förderung von Einrichtungen und Projekten im Kulturraum Erzgebirge-Mittelsachsen. Sie enthält wichtige Informationen zu Fördervoraussetzungen, Antragsverfahren und Entscheidungskriterien.
Bitte informieren Sie sich vor der Antragstellung ĂĽber die geltenden Bestimmungen.
Die vollständige Richtlinie können Sie hier herunterladen:
 Allgemeine Förderrichtlinie (PDF)Â
Spartenspezifik:
Anlage 1 – Museen und Sammlungen (PDF)
Anlage 2 – Kulturelle Begnungszentren / Soziokultur (PDF)
Anlage 3 – Darstellende Kunst einschlieĂźlich professioneller Theater- und Orchestereinrichtungen (PDF)
Anlage 4 – Musikpflege / Musikschulen / Kirchenmusik (PDF)
Anlage 5 – Bibliotheken / Literatur (PDF) und zugehörige Handreichung (PDF)
Anlage 6 – Heimat und Brauchtumspflege (PDF)
Anlage 7 – Bildende und Angewandte Kunst (PDF)
Anlage 8 – Weitere Einrichtungen und Projekte / Projekte der Kulturellen Bildung (PDF)






