Antragsfristen
Anträge – mit Ausnahme von Kleinprojekten – sind spätestens bis zum 1. September eines jeden Jahres für das jeweils folgende Haushaltsjahr einzureichen.
🗓️ Beispiel: Für eine Förderung im Haushaltsjahr 2027 muss der Antrag bis spätestens 1. September 2026 vorliegen.
Einreichung der Unterlagen
Zur Gewährleistung einer einheitlichen und reibungslosen Bearbeitung senden Sie bitte sämtliche förder-relevanten Unterlagen (u.a. Anträge, Auszahlungsanträge, Verwendungsnachweise, Rechtsbehelfsverzichte) ausschließlich an das zentrale E‑Mail‑Postfach:
foerderung@kulturraum-erzgebirge.de
Hinweise für Antragsteller
📌 Hinweise für Antragsteller
Mitteilungspflichten gemäß Nebenbestimmungen
Als Zuwendungsempfänger sind Sie verpflichtet, alle wesentlichen Änderungen im Zusammenhang mit der beantragten oder bewilligten Förderung gemäß der Allgemeinen Nebenbestimmungen (ANBest) unverzüglich der Bewilligungsbehörde mitzuteilen.
Dazu zählen insbesondere:
- Änderungen/Abweichungen in der Projektlaufzeit oder im Finanzierungsplan
- Wechsel in der Trägerschaft oder Projektleitung oder Änderungen bei den Projektpartnern
- Abweichungen von den geplanten Maßnahmen oder Zielen (Absagen oder Verschiebungen)
Die Mitteilung erfolgt schriftlich unter Verwendung des Aktenzeichens per E-Mail oder postalisch.
Publizitätspflichten
Im Rahmen der Förderung sind Sie verpflichtet, auf die finanzielle Unterstützung durch öffentliche Mittel sichtbar und nachvollziehbar hinzuweisen.
Dies umfasst insbesondere:
- die Verwendung des Kulturraumlogo´s auf Ihrer Website, in Publikationen und bei Veranstaltungen
- die Einhaltung der Vorgaben aus dem Zuwendungsbescheid
Diese Pflichten gelten unabhängig davon, ob es sich um eine institutionelle, allgemeinen oder investive Förderung handelt. Die Nichtbeachtung dieser Pflichten kann zu Rückforderungen oder Kürzungen der Fördermittel führen.
Förderarten und Formulare
Institutionelle Förderung
Bei der institutionellen Förderung werden die laufenden Sach- und Personalausgaben einer Einrichtung bezuschusst. Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsfähigen Ausgaben der Einrichtung bzw. des Einrichtungsteils.
>> zu den Formularen für die Institutionelle Förderung <<
Projektförderung (allgemein)
Bei der allgemeinen Projektförderung werden die Ausgaben für eine bestimmte, zeitlich und inhaltlich abgrenzbare Maßnahme bezuschusst. Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsfähigen Ausgaben der Maßnahme.
Hinweis: Einrichtungen, die vom Kulturraum institutionell gefördert werden, können keine zusätzliche Projektförderung erhalten.
>> zu den Formularen für die allgemeine Projektförderung <<
Medienförderung für Bibliotheken
Die Medienförderung dient ausschließlich für die Bestandsaktualisierung der Bibliothek. Dies umfasst auch Medien in Online-Bibliotheksverbünden. Medien für verwaltungsinterne Zweck werden hingegen nicht gefördert.
>> zu den Formularen für die Medienförderung <<
Investive Projekförderung
Im Rahmen der investiven Projektförderung werden notwendige Ausgaben für Baumaßnahmen berücksichtigt, sofern diese der Verbesserung der Rahmenbedingungen des kulturellen Angebots regional bedeutsamer Einrichtungen dienen.
Förderfähig können auch die Ausgaben für den Erwerb unbeweglicher und beweglicher Sachen sein, sofern sie nicht dem laufenden Verwaltungsaufwandzuzuordnen sind.
>> zu den Formularen für die investive Projektförderung <<
Förderung von Kleinprojekten der Kulturellen Bildung
Kleinprojekte der Kulturellen Bildung dienen der Kooperation von Kunst und Kultur mit Einrichtungen der schulischen, außerschulischen und sozialen Kinder- und Jugendbildung.
Abweichende Antragsfrist:
📆 Der Antrag ist spätestens sechs Wochen vor Projektbeginn, jedoch nicht später als der 1. November des laufenden Jahres, einzureichen.
>> zu den Formularen für die Förderung von Kleinprojekten der Kulturellen Bildung <<






