Der Entwurf der Nachtragssatzung des Kulturraums Erzgebirge-Mittelsachsen für das Haushaltsjahr 2026 einschließlich des Nachtragshaushaltsplanes liegt in der Zeit
vom 08.06.2026 bis einschließlich 16.06.2026
zur öffentlichen Einsichtnahme aus.
Einsichtnahme
Die Unterlagen können während dieses Zeitraums:
- auf der Internetseite des Kulturraums unter
PDF – Entwurf 1. Nachtragssatzung
sowie
- in den Geschäftsräumen des Kulturraums Erzgebirge-Mittelsachsen,
Augustusbirger Straße 10 B, 09557 Flöha
während der üblichen Dienstzeiten
eingesehen werden.
Einwendungen
Einwendungen gegen den Entwurf können während der Auslegungsfrist schriftlich oder elektronisch erhoben werden:
Kulturraum Erzgebirge-Mittelsachsen
Augustusburger Straße 10 B; 09557 Flöha
kulturraum@erzgebirge-mittelsachsen.de
Hinweis
Die Beschlussfassung über die Nachtragssatzung erfolgt durch den Kulturkonvent nach Ablauf der Auslegungsfrist am 26.06.2026.






