Der Entwurf der Nachtragssatzung des Kulturraums Erzgebirge-Mittelsachsen für das Haushaltsjahr 2026 einschließlich des Nachtragshaushaltsplanes liegt in der Zeit

vom 08.06.2026 bis einschließlich 16.06.2026

zur öffentlichen Einsichtnahme aus.

Einsichtnahme

Die Unterlagen können während dieses Zeitraums:

sowie

  • in den Geschäftsräumen des Kulturraums Erzgebirge-Mittelsachsen,
    Augustusbirger Straße 10 B, 09557 Flöha
    während der üblichen Dienstzeiten

eingesehen werden.

Einwendungen

Einwendungen gegen den Entwurf können während der Auslegungsfrist schriftlich oder elektronisch erhoben werden:

Kulturraum Erzgebirge-Mittelsachsen
Augustusburger Straße 10 B; 09557 Flöha
kulturraum@erzgebirge-mittelsachsen.de


Hinweis

Die Beschlussfassung über die Nachtragssatzung erfolgt durch den Kulturkonvent nach Ablauf der Auslegungsfrist am 26.06.2026.