Hinweise für Antragsteller
Mitteilungspflichten gemäß Nebenbestimmungen
Als Zuwendungsempfänger sind Sie verpflichtet, alle wesentlichen Änderungen im Zusammenhang mit der beantragten oder bewilligten Förderung gemäß der Allgemeinen Nebenbestimmungen (ANBest) unverzüglich der Bewilligungsbehörde mitzuteilen.
Dazu zählen insbesondere:
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- Änderungen/Abweichungen in der Projektlaufzeit oder im Finanzierungsplan
- Wechsel in der Trägerschaft oder Projektleitung oder Änderungen bei den Projektpartnern
- Abweichungen von den geplanten Maßnahmen oder Zielen (Absagen oder Verschiebungen
Die Mitteilung erfolgt schriftlich unter Verwendung des Aktenzeichens per E-Mail oder postalisch.
Publizitätspflichten
Im Rahmen der Förderung sind Sie verpflichtet, auf die finanzielle Unterstützung durch öffentliche Mittel sichtbar und nachvollziehbar hinzuweisen.
Dies umfasst insbesondere:
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- die Verwendung des Kulturraumlogo´s auf Ihrer Website, in Publikationen und bei Veranstaltungen
- die Einhaltung der Vorgaben aus dem Zuwendungsbescheid
Diese Pflichten gelten unabhängig davon, ob es sich um eine institutionelle, allgemeinen oder investive Förderung handelt. Die Nichtbeachtung dieser Pflichten kann zu Rückforderungen oder Kürzungen der Fördermittel führen.
Frist für die Antragstellung
Anträge – mit Ausnahme von Kleinprojekten – sind spätestens bis zum 1. September eines jeden Jahres für das jeweils folgende Haushaltsjahr einzureichen.
🗓️ Beispiel: Für eine Förderung im Haushaltsjahr 2026 muss der Antrag bis spätestens 1. September 2025 eingereicht werden
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Antragstellung
Bitte senden Sie Ihre Anträge per E-Mail an: antrag@kr-erzms.de
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Institutionelle Förderung
Bei der institutionellen Förderung werden die laufenden Sach- und Personalausgaben einer Einrichtung bezuschusst. Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsfähigen Ausgaben der Einrichtung bzw. des Einrichtungsteils, der die Zuwendungsvoraussetzungen erfüllt.
Formulare für die Institutionelle Förderung
Projektförderung
Bei der allgemeinen Projektförderung werden die Ausgaben für eine bestimmte, zeitlich und inhaltlich abgrenzbare Maßnahme bezuschusst. Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsfähigen Ausgaben der Maßnahme, sofern diese die Zuwendungsvoraussetzungen erfüllt. Einrichtungen, die vom Kulturraum institutionell gefördert werden, können keine zusätzliche Projektförderung erhalten.
Formulare für die allgemeine Projektförderung
Medienförderung für Bibliotheken
Die Medienförderung darf ausschließlich für die Bestandsaktualisierung der Bibliothek verwendet werden. Dies umfasst auch Medien in Online-Bibliotheksverbünden. Medien, die für die Nutzung in der Verwaltung des Rechtsträgers vorgesehen sind, werden hingegen nicht gefördert.
Formulare für die Medienförderung
Investive Projekförderung
Im Rahmen der investiven Projektförderung werden notwendige Ausgaben für Baumaßnahmen berücksichtigt. Dies gilt jedoch nur, wenn die Investition der Verbesserung der Rahmenbedingungen für das kulturelle Angebot der regional bedeutsamen Einrichtung dient. In diesem Zusammenhang können auch die Ausgaben für den Erwerb unbeweglicher und beweglicher Sachen als zuwendungsfähig anerkannt werden, sofern sie nicht als sächliche Verwaltungsausgaben (laufender Aufwand) veranschlagt sind.
Formulare für die investive Projektförderung
Förderung von Kleinprojekten der Kulturellen Bildung
Kleinprojekte der Kulturellen Bildung dienen der Kooperation von Kunst und Kultur mit Einrichtungen der schulischen, außerschulischen und sozialen Kinder- und Jugendbildung.
Für diese Projekte gilt eine abweichende Antragsfrist:
📆 Spätestens sechs Wochen vor Projektbeginn, jedoch nicht später als der 1. November des laufenden Jahres.
Formulare für die Förderung von Kleinprojekten der Kulturellen Bildung





