Kurze Geschichte unseres Kulturraumes - Kulturraum

Kulturraum Erzgebirge-Mittelsachsen

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Kurze Geschichte unseres Kulturraumes

Im  Freistaat Sachsen wurde 1994 das Gesetz über die Kulturräume in Sachsen (Sächsisches Kulturraumgesetz - SächsKRG) erlassen, welches bundesweit einmalig ist.
 
Erstmalig benannte der Freistaat die Kulturpflege als eine Pflichtaufgabe der Gemeinden und Landkreise und stellte per Gesetz einen Mindestbetrag für die Förderung von regional bedeutsamen kulturellen Einrichtungen und Projekten zur Verfügung.
 
Gleichzeitig wurden die Sächsischen Landkreise verpflichtet, sich zu Pflichtzweckverbänden (den so genannten Kulturräumen) zusammenzuschließen und sich über Kulturumlagen solidarisch an der Finanzierung zu beteiligen.

So entstanden zunächst acht  ländliche Kulturräume (Vogtland, Zwickauer Raum, Erzgebirge, Mittelsachsen,  Leipziger Raum, Elbtal, Sächsische Schweiz / Osterzgebirge,  Oberlausitz-Niederschlesien).

Die kreisfreien Städte Chemnitz, Dresden und Leipzig profitieren als urbane Kulturräume ebenfalls vom Sächsischen Kulturraumgesetz.

Der ehemalige Kulturraum Erzgebirge umfasste die Altlandkreise Annaberg, Marienberg, Mittlerer Erzgebirgskreis und Stollberg. Zum Kulturraum Mittelsachsen gehörten Döbeln, Freiberg und Mittweida.

Mit der Umsetzung des  Kreisgebietsreformgesetzes im Freistaat Sachsen zum 1. August 2008 wurde auch das Sächsische Kulturraumgesetz angepasst, da die neu entstandenen Landkreise identisch mit den ehemaligen Kulturräumen waren. Damit entstand der  Zweckverband Kulturraum Erzgebirge-Mittelsachsen als  Gesamtrechtsnachfolger der Kulturräume Erzgebirge und Mittelsachsen.
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