Veröffentlichung der 1. Nachtragssatzung 2022
Aufgrund von § 77 der Sächsischen Gemeindeordnung, in der jeweils geltenden Fassung, hat der Kulturkonvent in der Sitzung am 3. Juni 2022 die 1. Nachtragssatzung 2022 beschlossen.
Das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus bestätigte den Beschluss des Kulturraumes Erzgebirge-Mittelsachsen mit Bescheid vom 16. Juni 2022.
Nachtragssatzung einschl. Haushaltsplan liegen im Zeitraum vom 8. bis 18. Juli 2022 im Kultursekretariat des Kulturraumes Erzgebirge-Mittelsachsen, Am Mörbitzbach 10, 09557 Flöha zur kostenlosen Einsicht durch jedermann während der Sprechzeiten öffentlich aus.