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öffentliche Auslegung des Entwurfs der Nachtragssatzung 2024

Kulturraum Erzgebirge-Mittelsachsen

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öffentliche Auslegung des Entwurfs der Nachtragssatzung 2024

Kulturraum
Veröffentlicht von Kultursekretariat in Öffentliche Auslegung · 14 Mai 2024
Der Entwurf der Nachtragssatzung des Kulturraumes Erzgebirge-Mittelsachsen für das Haushaltsjahr 2024 wird im Zeitraum
 
vom 13. bis 22. Mai 2024
 
im Kultursekretariat, Augustusburger Straße 10 b, 09557 Flöha öffentlich ausgelegt und kann während der Geschäftszeiten eingesehen werden.
 
 

Gleichzeitig wird der Entwurf hier elektronisch zur Verfügung gestellt:


 
Gemäß § 77 Absatz 1 in Verbindung mit § 76 Absatz 1 der Sächsischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 62), die zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 28. November 2023 (SächsGVBl. S. 870) geändert worden ist, können bis zum Ablauf des 31. Mai 2024 von Einwohnern und Abgabepflichtigen Einwendungen gegen den Entwurf beim Kultursekretariat erhoben werden.


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